Fallsupervision

In der Fallsupervision (als Einzel- oder Teamsupervision) besteht die Möglichkeit, aktuelle Themen, Besonderheiten und ggf. Probleme mit dem „Gegenüber“ (Klient/in oder Patient/in oder „Kunde / Kundin“) zu besprechen, die eigene Sichtweise und das eigene Verhalten zu reflektieren und ggf. zu verändern.


Bei einer Fallsupervision im Team kann die Gruppe „als Spiegel“ dienen, in dem sich Konflikte und Ressourcen widerspiegeln und deutlicher werden; Lösungen können gemeinsam angedacht und erarbeitet werden.

 

Wenn mehrere Institutionen mit dem gleichen „Fall“ beschäftigt sind diese Institutionen zusammen arbeiten müssen (Beispiel Sozialamt, Jugendamt, Kita, Schule, Psychiater, Gericht) kann eine gemeinsame Fallsupervision sinnvoll sein, unter Beachtung der Schweigepflicht bzw. bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung. Dies entfällt, wenn sogar die Betroffenen selber (z.B. Eltern, Familie, Klient/in) mit einbezogen werden können.


Einzelheiten (Themen / Fragestellungen / Zahl der Sitzungen / Kosten / Verschwiegenheit etc.) werden in einem kostenlosen Vorgespräch gemeinsam geklärt.